Man macht sich ja seinen Gedanken und seine Sorgen, jedoch eigentlich vollkommen unnötig. In Summe steht fest: ich glaube denen kein Wort…
BfR sagt:
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3.4 Gesamtwertung und Maßnahmen
Nach Auffassung des BfR ist mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy Shots zu rechnen. Das BfR beurteilt aufgrund dieses Umstandes und möglichen hohen Kof- feinzufuhren bei deutlichen Überschreitungen der Verzehrsempfehlungen und damit poten- ziell einhergehenden unerwünschten Wirkungen die oben genannten „Energy Shot“- Produkte als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs 1 der VO (EG) 178/2002. Ein solches Verbraucherverhalten (deutliche Überschreitung der Verzehrsempfehlung) lässt sich im Falle der „Energy Shot“ Produkte nicht durch eine Verzehrsempfehlung ausschließen. Das BfR empfiehlt deshalb, das Inverkehrbringen von „Energy Shot“ Produkten zu untersagen.
Wikipedia spricht von Probleme bei der Zulassung des Getränks
[Link]
Nun, … ich bin jedenfalls gespannt auf das Zeug in Mexiko. Wenn das genauso wenig taugt wie das in China, dann habe ich ja sicher kein Problem.
Energiegeladene und friedliche Grüße
Kop ***
Naja, bedenklich sind folgende Kommentare schon:
–> Fall eines Erwachsenen, der über mehrere Monate bis zu acht Tassen Espresso und zusätzlich 6 Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) pro Tag (geschätzte Gesamtzufuhr 1,3 g Koffein/Tag) verzehrte und eine Arrhythmie mit Vorhofflimmern entwickelte (Myerson et al., 2002). Dass chronische höhere Kof- feinzufuhren Arrhythmien hervorrufen können, ist bekannt (Greden. 1974).
–> Fall eines 18-Jährigen, der einige Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) am Tag konsumierte, „um die Konzentration zu erhalten“ und während des Fernsehens leblos zusammenbrach. Im Blut des Oberschenkels wurden 0,59 Promille Ethanol, im Urin 0,80 Promille Ethanol nachgewiesen. Bei der rechts- medizinischen Untersuchung wurde eine mäßige isolierte Bindegewebseinlagerun- gen im Herzmuskel festgestellt. Eine eindeutige Todesursache konnte nicht ermittelt werden (Lehtihet et al., 2006; BfR, 2008).
… hm!